Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende

Ich war viele Jahre,  bis zum Schuljahr 1976/1977,  Schulleiter in Langenbeutingen. Und natürlich gibt es in einem so schönen Dorf auch lauter nette Mädchen.  In Langenbeutingen hätte deshalb die Geschichte, an die ich mich erinnere, und die ich so ähnlich einmal im Rundfunk erzählt habe, natürlich  nicht geschehen können.

In früheren Zeiten hatten viele Ortschaften ihr eigenes Gericht.  Wie man in der amtlichen Kreisbeschreibung „Der Landkreis Öhringen“ nachlesen kann, wurde das „Gericht (...) von Beutingen (...) erstmals 1451 (...) erwähnt. Damals war der herrschaftliche Vogt Vorsitzender des Gerichts (...); die Gerichtsbußen wurden zwischen Herrschaft und Gemeinde geteilt.“ Ob in Langenbeutingen auch Menschen zum Tode verurteilt wurden, ist mir nicht bekannt.   In einem nicht allzu weit entfernten Ort ist aber vor langer, langer Zeit genau das geschehen.

2t07.jpg (12907 Byte)  Bild: Vanessa Gorba

Ein Delinquent war vom hohen Gericht zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Am Gerichtstag gingen viele Gaffer hinauf zum Hang des Burgberges, wo der Galgen stand. Der Henker hatte schon alles hingerichtet und hatte schon dem Delinquenten die Schlinge um den Hals gelegt. Da auf einmal helle Aufregung - vom Dorf her kamen Leute gelaufen und winkten mit einem weißen Tuch. „Halt! Halt! Halt!“  Und der Bote meldete eiligst, dass der Delinquent begnadigt werden könnte, wenn ein  Mädchen aus dem Dorf ihn heiraten würde. Der Delinquent fragte die Menge der jungen Frauen, die da standen: „Wer wäre geneigt, mich zu heiraten?“ Und etliche streckten die Hände in die Höhe. Der Delinquent schaute sich die Mädle nacheinander an.  Uff oimol secht (sagt) er: „Noa Henker, no nuff!“ Bei Shakespeare (Was ihr wollt) findet man übrigens den durchaus zu dieser  Geschichte   passenden Satz: "Gut gehenkt ist besser als schlecht verheiratet."

Nach einer Erzählung von Herrn Karl Steinhilber, heute wohnhaft in Heilbronn; Internettext geschrieben von Tamara Vogg und Celina Pausch (Klasse 4b)