Grundstücksstreitigkeiten

Die Gemeinde Langenbrettach gibt es seit 25 Jahren. Sie besteht aus den Ortsteilen Brettach, Langenbeutingen und Neudeck. Natürlich sind auch die Besitztümer der ehemaligen Teilgemeinden nun im „großen Topf" vereint. Noch heute wissen allerdings viele über so manche Streiterei um Grund und Boden und anderes zu berichten.

Herr Rößler erzählt: Wenn man im unteren Beutinger Wald in der Harth beim Holzmachen oder dergleichen beschäftigt war, sah man daneben die großen Brettacher Farrenwiesen. Regelmäßig kam man dann darüber ins Gespräch, dass dieses Stück früher einmal zum Beutinger Wald gehörte und dass die Brettacher es auf unehrliche Weise an sich gezogen hätten.

Mein Vater hat von seinen Vorfahren dies so erzählt bekommen: Früher waren die Grenzkarten noch nicht auf Meter und Zentimeter ausgelegt oder sie fehlten ganz. So kam es einmal zwischen den beiden Gemeinden zu einer schweren Auseinandersetzung um die Farrenwiesen. Die Brettacher behaupteten: „Dieses Grundstück gehört noch zu unserem Wald, es gehört nicht nach Langenbeutingen.

  2t15.jpg (59834 Byte)

Bilder: Klasse 4a

Solche Auseinandersetzungen wurden an Ort und Stelle entschieden, durften aber nur von einem Unterhändler mit gutem Ruf vorgenommen werden. Als äußeres Zeichen seiner Würde musste er mindestens mit einem Zylinder ausgerüstet sein. Ein „redlicher" Unterhändler war bald gefunden. Man traf sich auf dem umstrittenen Flurstück zum Schwur. Der Schultheiß oder Gemeinderat musste nun schwören: „So gewiss unser Unterhändler unter dem Schöpfer steht", gemeint war natürlich unser Herrgott, „steht er auf Brettacher Boden." Nach dem Schwur war der Streit beigelegt, das Flurstück gehörte von nun an „rechtsmäßig" zu Brettach.

Man erzählt: Der Unterhändler habe unter dem Zylinder einen abgebrochenen Schöpfer getragen und in seine extragroßen Schuhe hätte er Brettacher Boden eingefüllt gehabt.

Nach einer schriftlichen Erzählung von Herrn Friedrich Rößler. Internettext geschrieben von Schülerinnen der Klasse 4b.